Die Umerziehung des deutschen Volkes seit 1945

„Erst wenn die Kriegspropaganda der Sieger Einzug gefunden hat in
die Geschichtsbücher der Besiegten und von der nachfolgenden Generation
geglaubt wird, kann die Umerziehung als wirklich gelungen
angesehen werden.“

Walter Lippmann (amerikanischer Journalist, Chefredakteur der ‚New
York World‘ und Korrespondent der ‚New York Herald Tribune‘)

 

 

Unser System ist auf Glauben aufgebaut und nicht auf Wissen. Wissen
ist Erkenntnis aus eigenem Erleben bzw. Erfahren. Wir übernehmen
jedoch meist kritiklos das uns durch äußere Autoritäten wie
beispielsweise Schulen, Universitäten und auch die Medien übermittelte
Wissen. Somit vermischt sich Wissen mit Glauben.Die Folge daraus ist, dass
die meisten Menschen glauben zu wissen.

Diejenigen, die sich selbst gerne als Elite sehen, wissen bestens darüber
Bescheid, wie man die Menschen in ihrem Interesse beeinflussen
kann. Unter diesem Gesichtspunkt wurde ein raffiniert ausgeklügelter
Geheimplan entworfen, um das deutsche Volk ganz in ihrem
Sinne umzuerziehen. Bereits im Sommer 1944 ließen die Alliierten
durch das ‚Joint Committee on Post-War-Planning‘ an der Columbia
University, New York City, einen Fahrplan (‚Report of a Conference
on Germany after the War‘) für die Umerziehung des Deutschen
Volkes erarbeiteten, der dann zur offiziellen Richtlinie der USamerikanischen
Nachkriegspolitik wurde. Ziel dieses Umerziehungsprogramms
war es, das deutsche Volk geistig und seelisch zu
verändern. „Niemals zuvor oder danach haben die USA ein derart
aufwendiges Kulturprogramm im Ausland aufgelegt. 3.500 Mitarbeiter
verfügten über die Hälfte des Etats von Hochkommissar McCloy,
nämlich 48 Millionen Dollar in den Jahren 1950 bis 1952.“ „Die
Amerikaner haben unser Unterbewußtsein kolonisiert“, lautet der
berühmte Satz des Regisseurs Wim Wenders.

Die Amerikaner waren bei diesem Programm auch federführend, und
benannten ihre ‚Abteilung für psychologische Kriegsführung‘ in ‚Abteilung
für Informationskontrolle‘ um. Die Hauptaufgabe bestand darin, dass sie die
Lizenzen für Verleger, Rundfunkdirektoren, Filmintendantensowie für Herausgeber
von Zeitungen und Zeitschriften vergaben.

Bestandteil ihres Planes war, dass die Schultypen von geringerer
Bedeutung für die Zukunft Deutschlands sein würden. Vielmehr kam
es darauf an, was, wie und durch wen gelehrt wird.

Aus diesem Grunde wurden ca. 1.500 Deutsche ausgewählt, um als
Führungskräfte den Umerziehungsprozess im Sinne der Abteilung für
Informationskontrolle durchzuführen. Diese verfolgten den Zweck,
mit einer geistigen und moralischen Reform den Wandel im Denken
herbeizuführen. Damit sollte eine Veränderung der gesellschaftlichen
und politischen Verhältnisse und eine damit einhergehende Änderung
der Empfindungen und Verhaltensweisen jedes Einzelnen erreicht
werden.

 

Höchste Priorität hatte die Auferlegung der verbrecherischen Alleinschuld
des deutschen Volkes am zweiten Weltkrieg. Ziel war es,
durch eine jahrzehntelange Dauerdiffamierung eine Kollektivschuld
im Bewusstsein der Menschen zu implementieren. Als Instrumente,
um dieses Ziel zu erreichen, dienten die Medien. Zur damaligen Zeit
vor allem die Presse, der Rundfunk und der Film.

Dazu mussten aber erst einmal die in Deutschland vorhandenen
Medien beseitigt werden. Mit anderen Worten sie wurden verboten.
Außerdem sah der Plan vor, alle Männer und Frauen aus dem öffentlichen
Leben zu entfernen, die den Zielen der Umerziehung hätten
widersprechen können. In dieser Zeit verschwanden in den Internierungslagern
zwischen 314.000 und 454.000 Menschen (die Angaben
in der Literatur schwanken), ohne völkerrechtliche Grundlage und
ohne Anklage – von BDM-Führerinnen bis zu hohen Ministerialbeamten,
von Ortsgruppenleitern der NSDAP über Schriftsteller bis zu
Diplomaten. Einer der prominentesten Insassen war Heinrich
George der im sowjetischen Speziallager Nr. 7 in Sachsenhausen
interniert war. Dort starb er 1946 kurz vor seinem 53. Geburtstag
vermutlich an einem Hungerödem.

Das Personal der Rundfunkanstalten wurde entlassen, die führenden
Journalisten und Verleger ebenfalls in Internierungslager gesperrt.
An die Stelle der deutschen Medien traten zunächst Rundfunksender
der alliierten Militärregierungen. Was sie zu veröffentlichen hatten,
lieferten die Besatzungsmächte über ihre Nachrichtenagenturen, in
der US-Zone die Agentur ‚DANA‘, später ‚DENA‘. In der britischen
Besatzungszone unter der Leitung von Sefton Delmer, einem führenden
Mann der PSK (‚Psychologische Kampfführung‘), der ‚German
News–Service‘ (GNS). Nichts anderes durften die deutschsprachigen
Zeitungen und Rundfunksender veröffentlichen als das, was
diese Agenturen ihnen vorgaben.

 

Caspar v. Schrenck-Notzing schreibt in seinem Buch: „Charakterwäsche.
Die amerikanische Besatzung in Deutschland und ihre Folgen“
aus dem Jahr 1965, dass nach einem ausgeklügelten Verfahren fast
ausschließlich Männer in die engere Auswahl genommen wurden, die
zu ihren Eltern ein gebrochenes Verhältnis hatten, also nicht durch
die autoritäre deutsche Familie geformt waren. Sozusagen als Belohnung
erhielten sie die Lizenz für eine Zeitung oder Zeitschrift, natürlich
immer noch überwacht von den Presseoffizieren. Einer der
bekanntesten unter ihnen war ein junger Mann namens Axel Springer.
Unter diesem Gesichtspunkt sind auch die in der Unternehmensverfassung
des ‚Axel-Springer-Verlags‘ festgelegten Grundsätze
zu verstehen, die besagen, dass die Mitarbeiter das Transatlantische
Bündnis unterstützen müssen. Die neuen Zeitungsverleger hüteten sich,
gegen die vorgegebenen Regeln zu verstoßen. Anderenfalls hätten sie ihre Stellung
und ihre Lizenz verloren.

So wie die Presse im Sinne der Umerzieher umgestaltet wurde,
erging es auch dem Rundfunk und der Filmwirtschaft. Die bis 1945 in
Deutschland produzierten Filme wurden zunächst generell verboten.
Später gab man dann ausgewählte Revue- und Unterhaltungsfilme
frei. Die Kinos zeigten zu Beginn der Besatzungszeit überwiegend
englisch- und russischsprachige Filme mit Untertiteln. Die nach den
Prinzipien der Umerzieher gedrehten deutschen Filme, wie beispielsweise:
„Die Mörder sind unter uns“ mit Hildegard Knef in der
Hauptrolle, oder „Film ohne Titel“ waren zu diesem Zeitpunkt
noch nicht fertiggestellt.

Parallel lief die Umerziehung in Schulen und Universitäten ab. Alle
Schulbücher wurden verboten. Auch um Bücher verlegen zu können,
benötigte man eine Lizenz der Militärregierung. Nachdem der Alliierte
Kontrollrat insgesamt 34.645 Bücher verboten hatte, existierte ein
erheblicher Bedarf an Neuerscheinungen.

Einer der Architekten dieses Planes war der damalige stellvertretende
US-Außenminister Archibald McLeesh der 1939 in den USA die
Institution der Psychologischen Kriegführung gegründet hatte. Auf
der Potsdamer Konferenz sagte er unter anderem, es müsse das Ziel
der Umerziehung sein, den Charakter und die Mentalität der deutschen
Nation so zu verändern, dass Deutschland schließlich ein Leben
ohne Überwachung gestattet werden könne. Ferner sagte er,
dass dafür eine Behandlung der Deutschen notwendig sei, die man
mit der eines Kriminellen in einer modernen Strafanstalt vergleichen
könne. „Wir werden die gesamte deutsche Tradition auslöschen.“
Man müsse einen Prozess in Gang setzen, an dessen Ende die deutsche
Self Re-Education (‚Selbständige Neu-Erziehung‘) stehen müsse.

In diesem Zusammenhang ist der sogenannte ‚Überleitungsvertrag‘
(zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen) vom
26.5.1952″ besonders hervorzuheben.

Der Artikel 7 Absatz 1 dieses Vertrages besagt:

(1) „Alle Urteile und Entscheidungen in Strafsachen, die von einem
Gericht oder einer gerichtlichen Behörde der Drei Mächte
oder einer derselben bisher in Deutschland gefällt worden
sind oder später gefällt werden, bleiben in jeder Hinsicht
nach deutschem Recht
(2) rechtskräftig und rechtswirksam und sind von den deutschen
Gerichten und Behörden demgemäß zu behandeln.“

Der Historiker, Bundeswehr-General a.D. Gerd Schultze-
Rhonhof, der sich intensiv mit dem Inhalt dieses Vertrages beschäftigt
hat, erläutert diese Bestimmung wie folgt:

Die Urteile des INTERNATIONALEN MILITÄRTRIBUNALS der Siegermächte
in Nürnberg in den sog. Nürnberger Prozessen sind Urteile
und Entscheidungen im Sinne des o. a. Artikel 7 (1). Deutsche Kultusministerien
und nachgeordnete Dienststellen sind Behörden im
Sinne des o. a. Artikel 7 (1). Sie erlassen die Rahmenrichtlinien für
die Lehre an den Universitäten und Schulen und lassen das Unterrichtsmaterial
für die Unterrichtung zu, u. a. die Schulgeschichtsbücher.

 

Die Alliierten fanden die Medien in Deutschland im Interesse der
Nazi-Ideologie gleichgeschaltet vor. Diese wurde letztendlich durch
die Gleichschaltung der Medien im Interesse der Amerikaner ersetzt.

 

Das INTERNATIONALE MILITÄRTRIBUNAL in Nürnberg war nach
Artikel 19 seines Statuts vom 8.8.1945 nicht an Beweisregeln gebunden.
Die mit den Urteilen des Nürnberger Gerichts formulierten Urteilsbegründungen
enthalten Sachdarstellungen zu den Ursachen des
Zweiten Weltkriegs und zu den Handlungen deutscher Streitkräfte im
Zweiten Weltkrieg. Diese Sachdarstellungen sind Teil der Urteile. Sie
dürfen selbst bei Vorlage einer neuen, anderslautenden Beweislage
nach Artikel 7 (1) nicht durch deutsche Gerichte und Behörden
angezweifelt werden. Daran sind auch die Kultusministerien in
Bezug auf die Schulbuchinhalte gebunden.

 

 

(Auszug aus dem Kapitel „Die Umerziehung des deutschen Volkes“
vom Buch „Die Jahrhundertlüge, die nur Insider kennen 2“
von Heiko Schrang)

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